Hinweisgeberschutz
Hinweisgebersystem – Vertraulich Hinweise geben
Gemeinsam Verantwortung übernehmen
Integrität, Fairness und die Einhaltung von Gesetzen sowie internen Regeln sind wichtige Grundlagen unserer Unternehmenskultur.
Mit diesem Hinweisgebersystem bieten wir allen Mitarbeitenden, Geschäftspartnern, Kunden, Lieferanten und sonstigen Personen die Möglichkeit, auf mögliche Verstöße aufmerksam zu machen.
Hinweise helfen dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen, Schäden zu vermeiden und unser Unternehmen sowie unsere Beschäftigten zu schützen.
Welche Hinweise können gemeldet werden?
Über dieses System können insbesondere Hinweise zu folgenden Themen eingereicht werden:
- Korruption und Bestechung
- Betrug oder Unterschlagung
- Diebstahl
- Verstöße gegen Gesetze oder behördliche Vorgaben
- Datenschutzverstöße
- Verstöße gegen Arbeitsschutz- oder Sicherheitsvorschriften
- Diskriminierung, Belästigung oder Mobbing
- Verstöße gegen interne Richtlinien und Verhaltensregeln
- Umweltverstöße
- Sonstige schwerwiegende Missstände im beruflichen Umfeld
Vertraulichkeit und Schutz
Alle Hinweise werden vertraulich behandelt.
Personen, die in gutem Glauben einen Hinweis geben, werden vor Benachteiligungen oder Repressalien geschützt. Die Identität von Hinweisgebenden wird nur den mit der Bearbeitung betrauten Personen bekannt.
Hinweise können auf Wunsch anonym abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass Rückfragen und die weitere Aufklärung bei anonymen Meldungen erschwert sein können.
Was passiert nach Ihrer Meldung?
- Ihre Meldung wird von der zuständigen Meldestelle geprüft.
- Sie erhalten innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung (sofern Sie Kontaktdaten angegeben haben).
- Gegebenenfalls werden Rückfragen gestellt.
- Die Meldung wird untersucht und bewertet.
- Innerhalb von drei Monaten erhalten Sie eine Rückmeldung zum Stand oder zu eingeleiteten Maßnahmen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Hinweis
Bitte schildern Sie den Sachverhalt möglichst konkret und wahrheitsgemäß. Das Hinweisgebersystem dient nicht zur Verbreitung wissentlich falscher Informationen oder zur Klärung allgemeiner Beschwerden ohne Bezug zu Regelverstößen.